Rechtsprechung
   VG München, 08.11.2016 - M 17 K 16.4499   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,39580
VG München, 08.11.2016 - M 17 K 16.4499 (https://dejure.org/2016,39580)
VG München, Entscheidung vom 08.11.2016 - M 17 K 16.4499 (https://dejure.org/2016,39580)
VG München, Entscheidung vom 08. November 2016 - M 17 K 16.4499 (https://dejure.org/2016,39580)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,39580) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Keine Wiedereinsetzung in die Beihilfeausschlussfrist bei beginnender leichter Demenz

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG München, 15.12.2008 - M 3 K 07.3183

    Versäumen der Antragsfrist für eine rückwirkende Zahlung von Ruhegeld

    Auszug aus VG München, 08.11.2016 - M 17 K 16.4499
    Ein Hindernis in diesem Sinn ist ein Ereignis, das die Fristwahrung schlechthin unmöglich macht oder die erforderlichen Maßnahmen seitens des Betroffenen unzumutbar erscheinen lässt (vgl. VG München, U. v. 15.12.2008 - M 3 K 07.3183 - juris Rn. 47 m. w. N.).

    Dass der Kläger krankheitsbedingt generell nicht in der Lage gewesen wäre, ein Antragsformular (rechtzeitig) auszufüllen und der Beklagten zukommen zu lassen, ist nicht erkennbar (vgl. VG München, U. v. 15.12.2008 - M 3 K 07.3183 - juris Rn. 49).

  • BVerwG, 08.11.2012 - 5 C 4.12

    Revisionsbegründungsfrist; Telefax; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Auszug aus VG München, 08.11.2016 - M 17 K 16.4499
    Da beihlferechtliche Streitigkeiten grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen, für die Beihilfe beantragt wird, zu beurteilen sind (vgl. z. B. BVerwG, U. v. 8.11.2012 - 5 C 4.12 - juris Rn. 12), richtet sich die Beihilfefähigkeit hier nach der Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV) in der Fassung der Änderungsverordnung vom 18. Juli 2014 (BGBl I, S. 1154), weil die streitgegenständlichen Rechnungen aus dem Zeitraum vom 20. März 2015 bis 9. April 2015 datieren.
  • BVerwG, 08.03.1983 - 1 C 34.80

    Rechtzeitigkeit des Widerspruchs - Widerspruchsfrist - Wiedereinsetzungsantrag -

    Auszug aus VG München, 08.11.2016 - M 17 K 16.4499
    Verschuldet ist eine Fristversäumnis dann, wenn der Betroffene nicht die Sorgfalt walten lässt, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den gesamten Umständen zumutbar ist (BVerwG, U. v. 8.3.1983 - 1 C 34/80 - BayVBl 1983, 476).
  • BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 334.63
    Auszug aus VG München, 08.11.2016 - M 17 K 16.4499
    2.3 Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit einer solchen materiellen Ausschlussfrist bestehen keine Bedenken (BVerwG, U. v. 28.6.1965 - VIII C 334.63 - BVerwGE 21, 258).
  • VG Ansbach, 03.08.2011 - AN 15 K 11.01045

    Ausschlussfrist von einem Jahr für die Stellung von Beihilfeanträgen

    Auszug aus VG München, 08.11.2016 - M 17 K 16.4499
    Ein Hinderungsgrund lag damit nicht ununterbrochen für die gesamte Dauer der Frist vor (vgl. VG München, U. v. 11.4.2013 - M 17 K 12.2893 - UA S. 6; VG Ansbach, U. v. 3.8.2011 - AN 15 K 11.01045 - juris Rn. 29).
  • VG Köln, 18.10.2013 - 19 K 4301/12

    Versäumnis der Jahresfrist

    Auszug aus VG München, 08.11.2016 - M 17 K 16.4499
    Es ist weder belegt noch sonst ersichtlich, dass dem Kläger die ordnungsgemäße Auswahl eines Vertreters etwa aufgrund eigener Geschäftsunfähigkeit nicht möglich war (vgl. VG Köln, U. v. 18.10.2013 - 19 K 4301/12 - juris Rn. 30).
  • VG München, 09.06.2016 - M 17 K 15.66

    Versäumung und Wiedereinsetzung in die Jahresfrist für den Beihilfeantrag

    Auszug aus VG München, 08.11.2016 - M 17 K 16.4499
    Im Hinblick auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist sie jedenfalls dann unbedenklich, wenn die Möglichkeit besteht, im besonderen Einzelfall Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen (vgl. z. B. BayVGH, U. v. 5.4.1990 - 3 B 89.2831 - juris Rn. 14; VG München, U. v. 9.6.2016 - M 17 K 15.66 - UA S. 7 f.).
  • VG München, 10.12.2015 - M 17 K 15.402

    Abgewiesene Klage im Streit um Bemessungsgrundsatz

    Auszug aus VG München, 08.11.2016 - M 17 K 16.4499
    Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Vorkehrungen ist auch deshalb ein strenger Maßstab anzulegen, da es sich bei der Jahresfrist des § 54 Abs. 1 Satz 1 BBhV um eine ohnehin schon sehr großzügig bemessene Frist handelt (vgl. VG München, U. v. 10.12.2015 - M 17 K 15.402 - UA S. 8; U. v. 23.4.2015 - M 17 K 14.517 - UA S. 15).
  • VG Sigmaringen, 31.01.2017 - 3 K 3061/15

    Vollstationäre Unterbringung; Aufwendungen für Pflegeleistungen,

    Zwar ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Bezug auf § 54 Abs. 1 BBhV nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil es sich um eine materielle Ausschlussfrist handelt (vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 20.01.2012 - 14 ZB 11.1379 - juris Rn. 7 m. w. N.; VG München, Urteil vom 08.11.2016 - M 17 K 16.4499 - juris Rn. 17 unter Verweis auf Nr. 54.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur BBhV, nach dem bei der Versäumnis der Antragsfrist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, sofern die Voraussetzungen des § 32 VwVfG vorliegen).
  • VG Ansbach, 14.05.2020 - AN 18 K 18.00645

    Beihilfebeantragung bei Eintritt des Vorsorgefalls - Verschulden des

    In Krankheitsfällen wird namentlich dann von fehlendem Verschulden auszugehen sein, wenn der Betroffene ernsthaft erkrankt war und infolgedessen die Frist nicht selbst wahren oder einen Bevollmächtigten beauftragen konnte (VG München, U.v. 8.11.2016 - M 17 K 16.4499 - juris Rn. 28; Kopp/Ramsauer, 20. Aufl. 2019, VwVfG, § 32 Rn. 29).

    Im Ausgangspunkt ist bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Vorkehrungen ein strenger Maßstab anzulegen, da es sich bei der Jahresfrist des Art. 96 Abs. 3a BayBG a.F. um eine ohnehin schon sehr großzügig bemessene Frist handelt (ebenso zur Jahresfrist des § 54 Abs. 1 Satz 1 BBhV: VG München, U.v. 8.11.2016 - M 17 K 16.4499 - juris Rn. 30).

  • VGH Bayern, 08.03.2022 - 24 ZB 20.1735

    Wiedereinsetzung in versäumte Antragsfrist für Beihilfe

    Im Ausgangspunkt sei bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Vorkehrungen ein strenger Maßstab anzulegen, da es sich bei der Jahresfrist des Art. 96 Abs. 3a BayBG a.F. um eine ohnehin schon sehr großzügig bemessene Frist handelt (zur Jahresfrist des § 54 Abs. 1 Satz 1 BBhV: VG München, U.v. 8.11.2016 - M 17 K 16.4499 - juris Rn. 30).
  • VG Regensburg, 18.05.2021 - RO 12 K 20.3217

    Beihilfe für diverse ärztliche Behandlungen

    Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit einer solchen materiellen Ausschlussfrist, die es im Bundesrecht und in den Beihilferegelungen anderer Bundesländer ebenso gibt, bestehen keine Bedenken (BVerwG, U. v. 28.06.1965 - Az. VIII C 334.63; VG Ansbach, U. v. 14.05.2020 - Az. 18 K 18.00645; VG München, U. v. 08.11.2016 - Az. M 17 K 16.4499; VG Köln, U. v. 07.07.2016 - Az. 1 K 5654/15).
  • VG Berlin, 07.07.2021 - 26 K 248.20

    Beihilfe zu krankheitsbedingten Aufwendungen, Frist für Antragstellung

    Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Vorkehrungen ist hier ein strenger Maßstab anzulegen, da es sich um eine ohnehin schon sehr großzügig bemessene Frist handelt (vgl. VG München, Urteil vom 08. November 2016 - M 17 K 16.4499 -, juris Rn.30).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht